Die nachstehenden Nutzungsbedingungen sowie die Tennishallenordnung in den jeweils gültigen Fassungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Betreibergesellschaft der Tennishalle Heerdt GmbH, Schanzenstr. 5, 40549 Düsseldorf (im Folgenden THH), vertreten durch den Geschäftsführer Dietrich Gatzka/ Burkhard Weiss und dem jeweiligen Mieter bei der Anmietung von Tennishallenplätzen in der Tennishalle Heerdt.
Mit der Anmietung von Tennishallenplätzen gelten diese Nutzungsbedingungen sowie die Tennishallenordnung als vereinbart und akzeptiert.
Nutzungsbedingungen für die Tennishalle Heerdt
Tennishallenplätze
THH (im Folgenden Vermieter) verfügt über drei Hallenplätze, deren Vermietung im Abonnement separat für die Wintersaison (für 30 Wochen ab dem 1. Oktober) und für die Sommersaison (22 Wochen bis 30. September) erfolgt. Die Hallenplätze können sowohl von Vereinsmitgliedern als auch von Nicht-Mitgliedern gebucht werden.
Nicht im Abonnement vermietete Stunden werden einzeln vermietet.
Soweit möglich, wird bei der Buchung eines Abonnements dem Platzwunsch des Mieters Rechnung getragen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zeit besteht nicht. Ein für eine bestimmte Zeit gebuchtes Abonnement begründet auch keinen Anspruch auf ein Folgeabonnement in der kommenden Saison. Der Vermieter behält sich vor, zugeteilte Plätze während der Laufzeit eines Abonnements zu ändern, wenn dies erforderlich ist.
Buchung von Tennisstunden / Abonnements
Die Buchungen von Abonnements/Einzelstunden erfolgt über das Online-Buchungsportal (www.tennishalle-heerdt.de)
Vor Nutzung des Buchungsportals ist einmalig eine Registrierung des Mieters erforderlich.
Mietdauer und Mietpreise
Die Platzmieten basieren auf einer Nutzungsdauer von jeweils einer vollen Stunde (60 Minuten).
Die Mietpreise verstehen sich einschl. MwSt. Sie ergeben sich aus der jeweils für die Saison gültigen Preisliste, die im Online-Buchungsportal hinterlegt ist.
Langfristige Vermietung von Hallenplätzen (Abonnements)
Ein Abonnement-Vertrag kommt verbindlich zustande durch eine Buchungsanfrage des Mietinteressenten und einer anschließenden Bestätigung durch die Betreibergesellschaft der THH.
Buchungsbestätigungen / Widerruf
Die Vermieterin bestätigt angefragte Buchungen schriftlich oder per E-Mail und gibt den für die individuelle Buchung relevanten Buchungscode zum Zugang zur Halle bekannt.
Der Mieter kann der Buchungsbestätigung für ein Abonnement innerhalb von zwei Wochen schriftlich widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Mietvertrag für die jeweilige Saison als verbindlich abgeschlossen. Eine Ablehnung der Buchungsanfrage durch die Vermieterin kann ohne die Angabe von Gründen erfolgen.
Zahlung des Mietpreises
Rechnungen werden per E-Mail oder per Post übersandt.
Bei der Buchung von Einzelstunden ist der Mieter verpflichtet, den Rechnungsbetrag bis spätestens unmittelbar vor der Nutzung des Tennisplatzes zu zahlen. Bei der Buchung von Abonnements ist der Rechnungsbetrag bis zu dem letzten Bankarbeitstag vor dem Beginn der gebuchten Saison in voller Höhe zu zahlen, jedoch nicht früher als eine Woche nach Zugang der Rechnung des Vermieters beim Abonnenten.
DER MIETER IST ZUR NUTZUNG EINER GEBUCHTEN TENNISSTUNDE ERST NACH VOLLSTÄNDIGER ZAHLUNG DES MIETPREISES BERECHTIGT.
Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so ist die Vermieterin jederzeit berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne weitere Mahnung fristlos zu kündigen. Unbeschadet weiterer Ansprüche ist zusätzlich eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,– je Mahnung zu leisten. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
Die Platzmiete ist auch dann fällig oder der Abonnement Mietpreis wird nicht gemindert, wenn gemietete Hallenstunden infolge der Verhinderung des Mieters (z.B. Urlaub, Krankheit) nicht in Anspruch genommen werden.
SEPA-Lastschriftmandat
Die Vermieterin kann verlangen, dass fällige Hallenmieten von dem Konto der Mieter mittels SEPA- Lastschrift eingezogen werden.
Stornierungen gebuchter Einzelstunden
Verbindlich gebuchte Einzelstunden können bis 48 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Bei späteren Stornierungen ist der Mietpreis in voller Höhe zu entrichten. Eine Untervermietung ist zulässig. Der Mieter haftet gegenüber der Vermieterin auch bei der Weitergabe von Hallenstunden an Dritte für die Zahlung der Hallenmiete und für evtl. durch Dritte entstehende Schäden. Der Vermieterin ist es gestattet, gebuchte Hallenplätze für besondere Zwecke (z.B. Turniere, Lehrgänge oder Reparaturen) gegen Gutschrift der bezahlten Platzmiete oder gegen Ausgleichsstunden in Anspruch zu nehmen. Das Gleiche gilt für die Durchführung von Reparatur- und / oder Sanierungsmaßnahmen.
Mietpreiserstattungen
Kann der Mieter aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, gebuchte Tennisstunden nicht nutzen, erfolgt eine entsprechende Mietpreiserstattung. Dazu gehört auch die Durchführung von Reparaturen. Anteilige oder vollständige Mietpreiserstattungen erfolgen grundsätzlich nur in Form von Geldguthaben, das für Hallenbuchungen zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden kann. Eine Auszahlung des Geldguthabens ist ausgeschlossen. Werden vorhandene Geldguthaben nicht innerhalb eines Jahres nach dem letztem Erstattungstermin genutzt, so erlischt der Anspruch auf Verwendung des Geldguthabens ersatzlos. Eine Erstattung von Mieten kann nicht erfolgen, wenn die Tennishalle infolge höherer Gewalt (z.B. Vandalismus, Feuer, Unwetter o.ä.) oder aufgrund behördlicher Beschränkungen, Verbote oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Maßnahmen oder Energiekrisen und -knappheiten vorübergehend nicht genutzt werden kann.
Zugangs- und Lichtsteuerung
Die Tennishalle kann nur nach Eingabe eines Zahlencodes betreten werden. Die Freischaltung beginnt jeweils 15 Minuten vor Beginn der gebuchten Hallenzeit und endet 10 Minuten nach deren Ablauf. Innerhalb dieser Zeitspanne kann die Halle verlassen und nach Eingabe des Zahlencodes wieder betreten werden. Mit Eingabe des Zahlencodes wird die Beleuchtung für den gebuchten Platz aktiviert. Während dieses Zeitabschnitts kann die Beleuchtung über den jeweiligen Platzschalter eingeschaltet werden.
Videoüberwachung
Die Tennishalle Heerdt wird durch Videokameras im Eingangsbereich und in der Tennishalle überwacht. Die Aufzeichnungen werden ausschließlich zur Überwachung der Einhaltung der Hallenordnung und zum Schutz vor Vandlismus ausgewertet und spätestens nach 72 Stunden gelöscht. Mit der Buchung der Halle und dem Betreten der Tennishalle stimmen die Nutzer der Videoaufzeichnung zu.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Stattdessen gelten die Regelungen, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommen.
Stand 01. Oktober 2023
Tennishalle Heerdt GmbH
gez. Dietrich Gatzka & Burkhard Weiss, Geschäftsführer
THH-Tennishallenordnung
Diese Tennishallenordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Tennishalle Heerdt. Sie zu beachten liegt daher im Interesse eines jeden Benutzers.
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Die Hallenordnung ist Bestandteil des mit Ihnen geschlossenen Nutzungsvertrages und wird durch die Annahme der Spielzeit bzw. dem Betreten der Halle ausdrücklich anerkannt.
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Spielberechtigung hat nur, wer die entsprechenden Spielzeit gebucht und hierfür nachweisbar seinen Spielbetrag bezahlt hat. Gespielt werden darf nur auf dem gebuchten Platz.
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Die Spielzeiten sind genau einzuhalten. Bei Ablauf der Spielzeiten ist der Platz unaufgefordert frei zu machen.
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Es ist nicht erlaubt, auf einem freibleibenden Platz unberechtigt zu spielen. Werden Plätze unberechtigt gespielt, so ist unabhängig von der Benutzungsdauer der volle Stundensatz zu zahlen.
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Das Betreten der Tennishalle ist ausschließlich mit Hallenschuhen für Teppich mit glatter, heller Sohle (non-marking) gestattet.
Zuwiderhandlungen werden mit einem Kostenbeitrag für die Reinigung des Teppichs in Höhe von 100,00 € belegt. -
Die Hallennutzer sind berechtigt, die Umkleideräume und Sanitäreinrichtungen im Clubhaus des HTV zu benutzen. Die Garderobe ist ausschließlich in den Umkleideräumen aufzubewahren.
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Vor und nach Nutzung der Halle hat sich der Nutzer vom ordnungsgemäßen Zustand des genutzten Platzes zu überzeugen und Mängel gegebenenfalls dem Hallenmanagement zu melden.
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Die Halle öffnet um 6:00 Uhr und schließt um 02.00 Uhr.
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Verzehr jeder Art ist in der Halle nicht gestattet. Rauchen und offenes Licht sind in der Halle strengstens untersagt!
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Die Halle darf nur zum Zweck des Tennisspielens oder einer von der Betreibergesellschaft angesetzten anderen Sportausübung betreten werden
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Die Halle kann für allgemeine Sportveranstaltungen oder aus besonderen Gründen gesperrt werden. Ersatz der ausgefallenen Spielzeit wird im Einzelfall durch die Betreibergesellschaft festgelegt. Bei Nichtbespielbarkeit durch höhere Gewalt ist jedoch der Ersatz ausgeschlossen.
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Die Betreibergesellschaft oder dessen Beauftragte, insbesondere der Geschäftsführer üben gegenüber den Benutzern und Besuchern die Rechte der Hausherren aus.
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Der Nutzer / Mieter nutzt die Anlage einschließlich der Zufahrt über den Parkplatz auf eigene Gefahr. Eine Haftung der Betreibergesellschaft gegenüber den Vertragspartnern, Mitspielern und Besuchern bei Unfällen, Verlusten, Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art, gleichwie aus welchem Grund ist in jedem Fall ausgeschlossen.
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Insbesondere besteht keine Haftung bei Verletzungen, Verlust der Kleidung, Ausrüstung und Wertsachen jeder Art, sowie bei Beschädigungen und Diebstahl von Fahrzeugen.
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Die technischen Anlagen (Beleuchtung, Heizung, Lüftung etc.) darf nur das Hallenmanagement bedienen.
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Es ist nicht erlaubt Tiere mit in die Halle zu nehmen.
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Die Verletzung der Hallenordnung kann den Ausschluss von der Platzbenutzung zur Folge haben, ohne dass dadurch die Verpflichtung zur Zahlung des Spielbetriebes erlischt.
Stand: 17. April 2023
Tennishalle Heerdt GmbH
gez. Daniel Bureick & Burkhard Weiss, Geschäftsführer